Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion vom 10.01.2020 betr. Änderung der Satzung vom 01.01.2017 zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Stadtverordnetenvorsteherin Barbara Glaser ruft den Tagesordnungspunkt auf und für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen Vorsitzender Thomas Nölke die mehrheitliche Annahmeempfehlung des Ausschusses.
Im Anschluss sprechen die Stadtverordneten Christiane Ringer und Sebastian Münscher für die SPD-Fraktion sowie Jonas Rudolph für die CDU-Fraktion.
Auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteherin Barbara Glaser sind keine weiteren Wortmeldungen festzustellen.
Erläuterung
erfolgt mündlich
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (Kostenbeitragssatzung). Die Änderung soll zum 01.02.2020 wirksam werden.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (Kostenbeitragssatzung) ist als Anlage Nr. VI diesem Protokoll beigefügt.
Der Magistrat und die Verwaltung erhalten den Auftrag, diese 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (Kostenbeitragssatzung) auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
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