Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2023 betr. Förderrichtlinie Brauchtumsveranstaltungen
Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf. Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzender Jens Schönewolf die vom Haupt- und Finanzausschuss ergangene Annahmeempfehlung in einer geänderten Fassung. Im Anschluss begründet der Stadtverordnete Andreas Börner den Antrag der CDU-Fraktion und weist nochmal auf eine Modifizierung des CDU-Antrages durch die UBR-Fraktion hin. Der modifizierte neue Änderungsantrag ist als Anlage-Nr. IX diesem Protokoll beigefügt. Im Anschluss spricht der Stadtverordnete Mario Knoch für die UBR-Fraktion.
Auf Nachfrage des Stadtverordnetenvorstehers Thomas Nölke werden keine weiteren Wortmeldungen angezeigt.
Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke verliest den modifizierten Antrag und es ergeht sodann folgender Beschluss.
Erläuterung
siehe Anlage!
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda beauftragt den Magistrat und die Verwaltung eine Förderrichtlinie Brauchtumsveranstaltungen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung in der ersten Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Für die Förderung stehen im Haushaltsplan 2023 im Produkt 28101 10.000 EUR zur Verfügung. Diese Position soll auch in Folgejahren fortgeführt werden. Die Richtlinie soll folgende Punkte enthalten:
Eine pauschale Förderung in Höhe von max. 1.500 € sollen besondere regelmäßig wiederkehrende Brauchtumsveranstaltungen sowie größere Jubiläumsfeiern im Stadtgebiet enthalten. Als Beispiel sind hier genannt die Kirmes in Lispenhausen und Braach. Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine, keine kommerziellen Ausrichter.
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