Aussprache/Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt siehe TOP 12.
Erläuterung
Das Projekt "PV-Freiflächenanlage Sandberg" ist ein weiterer kleiner Baustein in der Energiewende. Antragsteller und Vorhabenträger für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die J&J Projekt 05 UG, Rosenweg 5, 36199 Rotenburg an der Fulda.
Die Fläche, die für die Planung zur Verfügung steht, ist rund ca. 6 ha groß. Die wird nicht vollständig als Solarfläche genutzt. Der Baumbestand bleibt erhalten.
Die Errichtung der PV Freiflächenanlage mit Unterkonstruktion wird so geplant, dass eine Beweidung der Fläche durch Schafe möglich wird.
Die geplante Photovoltaik Freiflächenanlage, mit einer Leistung von ca. 7 Megawatt (MWp), soll errichtet werden, um Strom in das Mittelspannungsnetz der EAM Netz einzuspeisen.
Übersichtsplan mit Lage der geplanten "PV-Freiflächenanlage Sandberg"
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3 "PV-Freiflächenanlage Sandberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Seifertshausen umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Seifertshausen
Flur: 5
Flurstück: 13, 14, 19, 20, 25, 51, 53
Gesamtfläche: 60.000m²
Darstellung Geltungsbereich der geplanten "PV-Freiflächenanlage Sandberg"
Aufsicht der geplanten "PV-Freiflächenanlage Sandberg" mit Luftbild
Es ist vorgesehen, dass die Anlage nach dem Bau durch einen regionalen Eigentümer betrieben wird. Energiegenossenschaften, Bürgergesellschaften und lokale/regionale Versorger können die potenziellen Betreiber und Eigentümer für den Solarpark Sandberg sein.
Die Abnahme des Stroms kann auch über direkte Stromlieferverträge im Stadtgebiet erfolgen. Zukunftsfähige Konzepte, Geschäftsmodelle und deren Umsetzung können parallel entwickelt und vertraglich vorbereitet werden.
Direkter finanzieller Vorteil für die Stadt Rotenburg:
Nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz erhält die Kommune, in der eine Windkraftanlage oder PV-Freiflächenanlage installiert wird, 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde.
Die beantragte PV-Freiflächenanlage hat eine Leistung von 7.000.000 kWh p. a., dies bedeutet eine Einnahme von ca. 14.000,- € / Jahr für die Stadt.
In der Gesamtbearbeitung des Stadtgebietes mit Berücksichtigung aller nicht abwägungszugänglichen Ausschlussflächen (z.B. Vorrangflächen aus dem Regionalplan) und Berücksichtigung der Einstrahlung (Solarkataster) ist der Bereich als PV-Freifläche Nr. 24 identifiziert worden. Die nicht vollständige dargestellte Nutzbarkeit ist darin begründet, dass im Rahmenkonzept auch Flächen mit einer Bodenwertzahl (EMZ) bis 30 ausgenommen wurden. Tatsächliches Kriterium für einen Ausschluss ist aber eine Bodenwertzahl von über 45 (im Bild unten braun dargestellte Flächen). Diese ist in der ausgewählten Potenzialfläche nicht vorhanden. Daher wäre die beantragte Fläche vollständig nutzbar. Die unten dargestellte Flächengröße war damals aufgrund des Maßstabes nur grob ermittelt, die tatsächlich nutzbare Fläche ist wie oben angegeben.
Lage der geplanten "PV-Freiflächenanlage Sandberg" im Rahmenkonzept der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Die geplante Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt in der Potenzialfläche Nr. 24 der städtischen Gesamtanalyse.
Da Bebauungspläne nur aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden dürfen, erfolgt im Parallelverfahren die 98. Änderung des Flächennutzungsplans, Teil A (Sandberg).
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie
folgt zu beschließen:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 "PV-Freiflächenanlage Sandberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Seifertshausen.
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 "PV-Freiflächenanlage Sandberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Seifertshausen umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Seifertshausen
Flur: 5
Flurstück: 13, 14, 19, 20, 25, 51, 53
Gesamtfläche: 60.000m²
Als Anlage Nr. ... zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses wird.
Das Bauleitplanverfahren kann somit durchgeführt und ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden."
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 1 |
Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB Seifertshausen zur Kenntnis