Die Diskussion/Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt siehe TOP 6.
Erläuterung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 "Am Emanuelsberg II" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 17.03.2023. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG erfolgte in dem Zeitraum 20.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023.
Die Beteiligung der Bürger zum Entwurf gem. § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG erfolgte in dem Zeitraum 03.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023.
Nach eingearbeiteten Änderungen im Entwurf kann der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 "Am Emanuelsberg II" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda beschlossen werden und die Offenlage erfolgen.
Die zeichnerischen Darstellungen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Im Parallelverfahren wird die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C (Emanuelsberg II), Teilbereich I für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda durchgeführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den erneuten Entwurf und die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 "Am Emanuelsberg II" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 "Am Emanuelsberg II" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Rotenburg, Flur 28, Flurstücke 127/1, 132/5, Teil aus 203/1, 203/2,
mit einer Gesamtfläche von 17.337 m².
Als Anlagen Nr. . zu diesem Beschluss sind eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches, die Begründung sowie der Umweltbericht beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses werden.
Die Offenlegung des erneuten Entwurfs kann hiermit durchgeführt werden."
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
GBM zur weiteren Bearbeitung