Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda; hier: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda als Satzung
Aufgrund des Sachzusammenhanges wurde TOP 6. mit TOP 5. gemeinsam beraten, siehe TOP 5.
Erläuterung
Unter Bezugnahme auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt kann nunmehr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" nach § 13 BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda als Satzung beschlossen werden.
Die Frist der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 01.03.2024. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, erforderliche Ergänzungen aus Stellungnahmen in die Begründung sowie den Bebauungsplan einzuarbeiten und möglichst umgehend in das Ratsinformationssystem zur Vorbereitung auf die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.03.2024 bzw. der Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2024 zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht möglich ist, werden entsprechende Tischvorlagen in den Sitzungen ausgelegt.
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda inkl. zeichnerischer Darstellung, bauordnungs- und planungsrechtlicher Festsetzung sowie der Begründung als Satzung.
Der Magistrat und die Verwaltung erhalten den Auftrag, den Bebauungsplan zur Rechtskraft zu bringen.
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