Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet darum, TOP 21. aufgrund des Sachzusammenhanges mit aufrufen zu dürfen. Gegen diese Vorgehensweise erhebt sich keinerlei Gegenrede aus der Versammlung. Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft die Tagesordnungspunkte 20. und 21. nacheinander auf.
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzender Jens Schönewolf die bei 1 Stimmenthaltung ergangenen einstimmigen Annahmeempfehlungen zu beiden Tagesordnungspunkten.
Wortmeldungen werden auf Nachfrage nicht festgestellt.
Erläuterung
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung der Fläche von "Fläche für die Landwirtschaft" in eine "Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage" wegen der geplanten Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Erkshausen.
Der Geltungsbereich der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Weihersberge) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Erkshausen
Flur: 2
Flurstück: 65
Gesamtfläche: 14.763m²
Hierfür wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 "PV Freiflächenanlage Weihersberge" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda aufgestellt und das Verfahren durchgeführt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Weihersberge) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit dem Ziel "Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage.
Der Geltungsbereich der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Weihersberge) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Erkshausen
Flur: 2
Flurstück: 65
Gesamtfläche: 14.763m²
Als Anlage Nr. XIII zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, diese Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.
Das Änderungsverfahren wird von einem Investor / Planungsträger durchgeführt.
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 5 |
Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB Erkshausen zur Kenntnis