Die Beratung und Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt hat aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam mit TOP 7. stattgefunden.
Erläuterung
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Parkplatz Borngasse/ Untertor" ist erarbeitet, kann nun auf Grundlage des vorhergehenden Tagesordnungspunktes im Entwurf beschlossen werden und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Die Begründung, Auswirkanalyse, Umweltverträglichkeitsprüfung, schalltechnische Untersuchung und zeichnerische Darstellung sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan durch einen Berichtigungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung angepasst.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf und die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Parkplatz Borngasse/Untertor" für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Parkplatz Borngasse / Untertor" umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Rotenburg
Flur: 28
Flurstücke: 139/28, 139/12, 139/18, 139/20, 139/21, 139/22, 139/23, 139/24
Als Anlagen Nr. . zu diesem Beschluss sind die Begründung, Auswirkanalyse, Umweltverträglichkeitsprüfung, schalltechnische Untersuchung und zeichnerische Darstellung beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses werden.
Nach Beschlussfassung kann die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen."
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Roß zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
BM zur weiteren Bearbeitung