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öffentlich


Feststellung der Tagesordnung



Stadtverordnetenvorsteherin Barbara Glaser macht zunächst auf § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) ausdrücklich aufmerksam. Wer sich bei einem der nachfolgenden Tagesordnungspunkte im Widerstreit der Interessen befinden sollte, ist aufgerufen, ihr dies vorher anzuzeigen und daraufhin während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal zu verlassen.
 
Zur anschließenden Frage der Stadtverordnetenvorsteherin nach Einwänden gegen die heutige Tagesordnung erhebt sich keinerlei Wortmeldung, so dass Stadtverordnetenvorsteherin Barbara Glaser die Tagesordnung in der vorliegenden Form feststellt.



Verteiler
Stadtverordnetenvorsteherin Glaser zur Kenntnis




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Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Marktplatz 15, 36199 Rotenburg a. d. Fulda
Tel.: 06623 / 933-01
E-Mail: magistrat@rotenburg.de
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