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öffentlich


Stadtumbau in Hessen;
hier: Beratung und Beschlussfassung betr. des überarbeiteten festgelegten Stadtumbaugebietes "Stadtzentrum Altstadt-Neustadt-Fuldaufer" im Rahmen der Anerkennung des ISEK



Stadtverordnetenvorsteherin Barbara Glaser ruft den Tagesordnungspunkt auf und für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt Ausschussvorsitzender Thomas Nölke die einstimmige Annahmeempfehlung des Ausschusses. Wortmeldungen sind nicht festzustellen.

Erläuterung

Im Rahmen der Anerkennung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda durch die Hessen Agentur (HA) findet die damit zusammenhängende Festlegung des Stadtumbaugebietes statt.
Laut der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSe) erfordert die Abgrenzung des Stadtumbaugebiets den Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung (RiLiSe 5.2).
Die Festlegung der Gebietsabgrenzung sowie die Anerkennung durch die HA sind bekanntlich Zuwendungsvoraussetzungen.
Die o.g. Beschlüsse wurden auch gefasst (s. hierzu auch TOP 8 der Stadtverordnetensitzung vom 05.09.2019).
 
Nach Mitteilung der HA muss die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes in einigen Bereichen noch angepasst bzw. konkretisiert werden, was mittlerweile auch erfolgt ist (s. Anlagen).
 
Der Magistrat hat der überarbeiteten Gebietsabgrenzung bereits zugestimmt.
 
 

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda stimmt der überarbeiteten Gebietsabgrenzung des Stadtumbaugebiets "Stadtzentrum Altstadt - Neustadt - Fuldaufer - im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) zu. Die überarbeitete Gebietsabgrenzung wird Anlage dieses Protokolls. 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
26
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteherin Glaser zur Kenntnis
GBM zur weiteren Bearbeitung
MER zur Kenntnis




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Marktplatz 15, 36199 Rotenburg a. d. Fulda
Tel.: 06623 / 933-01
E-Mail: magistrat@rotenburg.de
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