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öffentlich


Rückabwicklung Verwaltungszweckverband Alheimer (VZA);
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Rückübertragung von Verwaltungsaufgaben aus dem Verwaltungszweckverband Alheimer sowie Personalüberleitung



Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzender Jens Schönewolf die einstimmige Annahmeempfehlung des Ausschusses.
Im Anschluss spricht der Stadtverordnete Andreas Börner für die CDU-Fraktion.
 
Auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke sind keine weiteren Wortmeldungen festzustellen.

Erläuterung

In der Verbandsvorstandssitzung des Verwaltungszweckverbandes Alheimer (VZA) am 08.05.2023 wurde entsprechend der Vorgaben der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2022 über die Weiterentwicklung bzw. Rückabwicklung des VZA diskutiert.
 
Nachstehend der Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Sitzung des Verbandsvorstandes vom 08.05.2023:
 
Der stellv. Verbandsvorsitzende Christian Grunwald ruft den TOP auf, gibt einige Worte als Einleitung und Diskussionsgrundlage zu diesem Punkt und schlägt als Ergebnis eines Vorgesprächs beider Bürgermeister vor, den Verwaltungszweckverband in Gänze zum 31.12.2023 abzuwickeln und aufzulösen. Diese Vorgehensweise steht einer zukünftigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit beider Kommunen nicht entgegen, so der stellv. Verbandsvorsitzende Christian Grunwald weiter.
In Sachen Mitarbeiter:innen trägt Christian Grunwald vor, das die "Altfälle" entsprechend dem abgeschlossenen Personalüberleitungsvertrag an die damals abgebenden Kommunen zurückgehen. Die "Neufälle" sollen von den beiden Mitgliedskommunen jeweils Übernahmeangebote erhalten. In Folge dessen regt der stellv. Verbandsvorsitzende Christian Grunwald an, dass seitens der Stadt Rotenburg a. d. Fulda den Beschäftigten Marianne Klassen (GBM), Hanna Löwen (Personalservice) und Christine Bämpfer (GeKRA) ein Stellen- bzw- Übernahme-angebot unterbreitet wird.
An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich die Vorstandsmitglieder Christian Kusche, Christian Grunwald und Dr. Andreas Brethauer sowie Verbandsgeschäftsführer Bernd Böhle.
Beschluss:
 
Der Verbandsvorstand empfiehlt der Verbandsversammlung den Verwaltungszweckverband Alheimer (VZA) zum 31.12.2023 aufzulösen und abzuwickeln.
 
Der Verbandsgeschäftsführer wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Rückabwicklung und Auflösung des VZA zum 31.12.2023 vorzubereiten und das "Gesamtpaket" zur Sitzung der Verbandsversammlung des VZA als Beschlussgrundlage vorzulegen.
 
In Sachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgt der Verbandsvorstand den Vorschlägen des stellv. Verbandsvorsitzenden Christian Grunwald.
 
In den beiden Mitgliedskommunen sind ab dem Haushaltsjahr 2024 entsprechende Mittel einzuplanen und die Stellenpläne anzupassen.
 
Die Personalräte sind zu beteiligen.
 
Beschlussfassung:  3 Ja-Stimmen -einstimmig-
 
Der Magistrat hat diese Ausführungen in seiner Sitzung am 17.05.2023 zur Kenntnis genommen.
Die Verbandsversammlung hat am 19.07.2023 mehrheitlich den Beschluss gefasst, den VZA zum 31.12.2023 aufzulösen und mit der Rückabwicklung zu beginnen.
 
Bedingt durch den Beschluss der Verbandsversammlung sind die dem VZA übertragenen Aufgaben aus dem Verband auf die Mitgliedskommunen zu übertragen. Dies betrifft die in § 3 der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenbereiche der Tätigkeiten einer gemeinsamen Kasse (GeKRA), die Tätigkeiten einer gemeinsamen Entgelt- und Gehaltsabrechnungsstelle (Personalservice) sowie die Tätigkeiten eines gemeinsamen Baumanagements (siehe I. Änderung der Verbandssatzung). Der Aufgabenbereich Friedhofsverwaltung wurde bereits zum 01.01.2019 vom Verband auf die Stadt Rotenburg a. d. Fulda rückübertragen.
Die in der Satzung genannte Kooperation der Standesämter bleibt bestehen. Diese basiert zudem auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2013.
 
Das beim Zweckverband tätige Personal ist zum größten Teil bei Gründung des Verbandes durch Personalüberleitungsverträge zum VZA übergeleitet worden.
 
Dies betrifft die Beschäftigten:
 
                        Christian Offer
                        Bernd Eberhardt
Susanne Kohl
Roland Schwarz
Anke Gogolin
Melanie Dittrich 
                        Jutta Kieburg
                        Christine Holl
                        Anja Wassermann
                        Martin Schmidt
 
Aufgrund von § 7 Abs. 1 des Personalüberleitungsvertrages vom 17.03.2016 haben diese Beschäftigten bei Auflösung des VZA ein Rückkehrrecht zur Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Bisher hat kein Beschäftigter diesem Rückkehrrecht widersprochen.
Folglich bestehen die Arbeitsverträge dieser Beschäftigten fort. Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat den Beschäftigten den Übergang ihrerseits mit einer Übergangsanzeige zu bescheinigen.
 
Die beim VZA direkt beschäftigten Mitarbeiterinnen
 
                        Hanna Löwen (Personalservice, befristet vom 01.08.22 - 31.07.24)
                        Marianne Klassen (GBM, unbefristet seit 01.05.2023)
                        Christine Bämpfer (GeKRA, befristet vom 01.05.23 bis 30.04.2025)
 
sollen in den Dienst der Stadt Rotenburg a. d. Fulda übernommen werden.
 
In den drei Fällen wäre anzuregen, dass den Beschäftigten unbefristete Arbeitsverträge unter Anerkennung ihrer individuellen Verhältnisse (Stufenlaufzeiten, etc.) ohne Vereinbarung einer Probezeit angeboten werden. Ihrerseits müsste dann ein Aufhebungsvertrag mit dem VZA geschlossen werden.
 
 
Der Stellenplan der Stadt Rotenburg a. d. Fulda für das Haushaltsjahr 2024 wäre wie folgt zu erweitern:
 
Personalservice       2,0 VZÄ         (tats. besetzt 2,0 VZÄ)
Stadtkasse                2,5 VZÄ         (tats. besetzt 1,76 VZÄ)
Baumanagement    7,5 VZÄ         (tats. besetzt 6,83 VZÄ)
 
In der haushaltslosen Zeit bis zur Veröffentlichung der Haushaltsgenehmigung ist die Veranschlagung der vorgenannten 12,0 VZÄ mit der Genehmigungsbehörde und dem Rechnungsprüfungsamt beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg abzustimmen.
 
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 02.08.2023 nachstehenden Beschluss gefasst:
 
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
 
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Übernahme der in § 3 der Verbandssatzung des VZA festgelegten Aufgabenbereiche
 
-       Tätigkeiten einer Kasse
-       Tätigkeiten einer gemeinsamen Entgelt- und Gehaltsabrechnungsstelle und
-       Tätigkeiten des Bauamtes."
 
Der Magistrat stimmt für den Fall der Rückübertragung der vorgenannten Aufgabenbereiche zum 01.01.2024 dem Rückkehrrecht der Beschäftigten
 
Christian Offer
                        Bernd Eberhardt
Susanne Kohl
Roland Schwarz
Anke Gogolin
Melanie Dittrich 
                        Jutta Kieburg
                        Christine Holl
                        Anja Wassermann
                        Martin Schmidt
 
zu und beschließt,
 
a)   Frau Marianne Klassen in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zum 01.01.2024 einzustellen. Die Vergütung erfolgt - wie bisher - nach EG 11 des TVöD. Auf die Vereinbarung einer Probezeit im Beschäftigungsvertrag wird verzichtet. Stufenlaufzeiten, Beschäftigungszeiten, etc. sind zu übernehmen,
 
b)   Frau Hanna Löwen in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zum 01.01.2024 einzustellen. Die Vergütung erfolgt - wie bisher - nach EG 7 des TVöD. Auf die Vereinbarung einer Probezeit im Beschäftigungsvertrag wird verzichtet. Stufenlaufzeiten, Beschäftigungszeiten, etc. sind zu übernehmen,
 
c)    Frau Christine Bämpfer in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zum 01.01.2024 einzustellen. Die Vergütung erfolgt - wie bisher - nach EG 6 des TVöD. Auf die Vereinbarung einer Probezeit im Beschäftigungsvertrag wird verzichtet. Stufenlaufzeiten, Beschäftigungszeiten, etc. sind zu übernehmen.
 
Die Veranschlagung der Stellen hat im Haushaltsplan 2024 zu erfolgen.
 
Der Personalrat ist zu beteiligen.
           
 



Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Übernahme der in § 3 der Verbandssatzung des VZA festgelegten Aufgabenbereiche
 
-       Tätigkeiten einer Kasse
-       Tätigkeiten einer gemeinsamen Entgelt- und Gehaltsabrechnungsstelle und
-       Tätigkeiten des Bauamtes
 
zum 01. Januar 2024.
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
25
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
FD I.1 zur weiteren Bearbeitung
Personalservice zur Kenntnis
FB II zur Kenntnis
GBM zur Kenntnis
GeKRA zur Kenntnis
ZSU zur Kenntnis
FuGB'e zur Kenntnis
SBV zur Kenntnis
öPR zur Kenntnis




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