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öffentlich


Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Satzung über die Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (Katzenschutzverordnung)



Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf. Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzende Jens Schönewolf die einstimmige Annahmeempfehlung des Ausschusses.
 
Auf Nachfrage des Stadtverordnetenvorstehers Thomas Nölke werden keine Wortmeldungen angezeigt.
Erläuterung

Unkastrierte Freigängerkatzen sorgen seit längerem dafür, dass es im Stadtgebiet von Rotenburg a. d. Fulda immer mehr herrenlose und verwilderte Tiere gibt. Oft leben die Tiere auf Höfen oder an anderen abgelegenen Orten. Sie vermehren sich unkontrolliert und viele leiden unter Wurmbefall, Infektionen und weiteren Krankheiten, die eine tierärztliche Versorgung und Betreuung notwendig machen, die in der Regel durch die freiwillige Arbeit der ansässigen Tierschutzorganisationen und Spenden gestemmt wird. Die hierzu zur Verfügung stehenden Pflegestellen der Tierschutzvereine sowie das Tierheim in Bad Hersfeld sind immer öfter überfüllt, so dass Fundkatzen nicht mehr aufgenommen werden können. Zudem übersteigen die Tierarztkosten immer häufiger die Einnahmen und Spenden der Tierschutzvereine. Entstehende Kosten für Fundtiere aus dem Stadtgebiet Rotenburg a. d. Fulda muss gemäß den §§ 965 ff. BGB die Kommune tragen. Für die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren besteht daher eine vertragliche Vereinbarung mit dem Tierheim Bad Hersfeld, bei einem Aufnahmestopp aufgrund Überfüllung können aber zusätzliche Kosten für tierärztliche Behandlungen und Versorgung von Fundkatzen entstehen.
Da eine Katze etwa zweimal im Jahr Nachwuchs bekommen kann, ist eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen, die den Katzenhaltern mit einer Verordnung zukünftig auferlegt wird, ein sinnvolles Mittel, um eine Überpopulation von streunenden Katzen zu vermeiden und somit die Zahl der Fundtiere wirksam zu reduzieren. Zudem könnten bei Fundtieren die Besitzer, wenn es einen gibt, schnell ermittelt werden, wenn alle Katzen mit einem Chip gekennzeichnet werden müssen.
Die in der Verordnung auferlegten Verpflichtungen werden durch das Ordnungsamt nicht vollumfänglich kontrolliert werden können, daher soll nach Gesprächen mit der Tiernothilfe und dem Tierschutzverein Rotenburg das Vorbereiten und Durchführen von Kastrationen weiterhin durch die Tierschutzorganisationen erledigt werden, die Gefahrenabwehrverordnung bietet jedoch eine Rechtsgrundlage, um in Einzelfällen gegen uneinsichtige Besitzer von Freigängerkatzen einzuschreiten.
In Städten und Gemeinden, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben wird es ähnlich gehandhabt. Rückfragen durch die Verwaltung dort haben ergeben, dass sich der finanzielle und Verwaltungsaufwand in Grenzen hält.

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die  Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (Katzenschutzverordnung) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der vom Haupt- und Finanzausschuss am 10.10.2023 empfohlenen Fassung, die als Anlage Nr. IV diesem Protokoll beigefügt ist.
Der Magistrat und die Verwaltung werden beauftragt, diese Satzung über die Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (Katzenschutzverordnung) auszufertigen und zu veröffentlichen.
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
25
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
FB II zur weiteren Bearbeitung




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