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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C, Emanuelsberg der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Kernstadt



Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet aufgrund des Sachzusammenhanges darum, den Tagesordnungspunkt 9. mit aufrufen zu dürfen, wogegen sich keinerlei Gegenrede der anwesenden Stadtverordneten erhebt. Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft sodann die Tagesordnungspunkte 8. und 9. nacheinander auf.
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzender Jens Schönewolf die einstimmigen Annahmeempfehlungen zu beiden Tagesordnungspunkten.
Auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke werden keine Wortmeldungen angezeigt.

Erläuterung

Da ein Bebauungsplan aus einem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist für den im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 "Am Emanuelsberg II" eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Es ist vorgesehen, die bestehende "Gemeinbedarfsfläche" in eine "Wohnbaufläche" zu ändern.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 17.03.2023. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach    § 63 BNatSchG erfolgte in dem Zeitraum 20.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023.
Die Beteiligung der Bürger zum Entwurf gem. § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 (2) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG erfolgte in dem Zeitraum 03.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023.
Nach eingearbeiteten Änderungen kann der erneute Entwurf zur 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C (Emanuelsberg) für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda bestätigt werden und die erneute Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
 
Die zeichnerischen Darstellungen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
 
Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 89 "Am Emanuelsberg II" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda durchgeführt.

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den erneuten Entwurf und die Offenlegung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C (Emanuelsberg) für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda
 
Als Anlagen Nr. I zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung (ein Plan der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C (Emanuelsberg) für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda) und der Entwurf der Begründung sowie Umweltbericht beigefügt, diese Anlagen werden Bestandteil dieses Be­schluss­es.
 
Der Magistrat und die Verwaltung erhalten den Auftrag, die Offenlegung durchzuführen.
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
GBM zur weiteren Bearbeitung




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