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öffentlich


Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl und über mögliche Einsprüche gem. § 50 Kommunalwahlgesetz



Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Andreas Börner ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt das Wort an den Wahlleiter Dirk Aschenbrenner. Wahlleiter Dirk Aschenbrenner hält eine kurze Rede zur Wahl des Bürgermeisters und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die durchgeführte Wahl für gültig zu erklären. Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Andreas Börner schließt sich den Dankesworten des Wahlleiters für die Beteiligten an der Wahldurchführung an und bedankt sich auch über die geleistete Arbeit des Wahlleiters. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.
Erläuterung
Am 8. Oktober 2023 wurde die Bürgermeister-Direktwahl durchgeführt.

Der Wahlausschuss, bestehend aus dem Wahlleiter und sechs von den Fraktionen vorgeschlagenen und vom Wahlleiter berufenen beisitzenden Mitgliedern, hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2023 festgestellt, dass keiner der drei Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Demnach kamen die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in die Stichwahl. Es handelte sich um die Bewerber Sebastian Münscher (SPD) und Marcus Weber (Einzelbewerber).
 
Am 29. Oktober 2023 wurde die Bürgermeister-Stichwahl durchgeführt.
 
Gemäß § 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Wahl und über mögliche Einsprüche nach §§ 25, 49 KWG.
 
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 1. November 2023 das in der Anlage beigefügte Ergebnis der Stichwahl festgestellt.
 
Die Veröffentlichung des festgestellten Wahlergebnisses erfolgte in der ersten Novemberwoche. Binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung können Einsprüche gegen die Wahl erhoben werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt liegen keine Einsprüche vor, so dass der Stadtverordnetenversammlung empfohlen werden kann, die Bürgermeisterwahl in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 29.10.2023 nach § 50 Ziffer 4. KWG für gültig zu erklären.
 
Abschließende Informationen werden in der Stadtverordnetenversammlung bekannt gegeben.

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 8. und 29. Oktober 2023 in der Stadt Rotenburg a. d. Fulda stattgefundene Bürgermeisterwahl für gültig.

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
stellv. Stadtverordnetenvorsteher Börner zur Kenntnis
FD II.1 zur Kenntnis




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