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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Am Rasenwege" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda



Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Andreas Börner ruft den Tagesordnungspunkt auf und für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzender Jens Schönewolf die einstimmige Annahmeempfehlung des Ausschusses.
 
Auf Nachfrage des stellv. Stadtverordnetenvorstehers Andreas Börner werden keine Wortmeldungen angezeigt.


Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Am Rasenwege" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 03.08.2023. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG erfolgte im Zeitraum vom 07.08.2023 bis zum 31.08.2023.
 
Der Plan wurde nach der öffentlichen Bekanntmachung inhaltlich konkretisiert und kann nunmehr im Entwurf beschlossen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen keine Stellungnahmen ein, die eine Umstellung des Verfahrens nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) ausschließen würden.
Aus diesem Grund wird der Entwurf auf das Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbericht umgestellt.
Aufgrund einer neuen erforderlichen Gebäudehöhe im Plangebiet wurde der Geltungsbereich auf das gesamte Flurstück 21/4 erweitert.
 
Der Geltungsbereich für der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Am Rasenwege" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst nun folgende Grundstücke:
 
Gemarkung Rotenburg, Flur 16, Flurstücke 21/4 und 21/5, mit einer Gesamtfläche von 15.468m².
 
Im Anschluss an die Beschlussfassung über den Entwurf erfolgt die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
 
Die zeichnerischen Darstellungen, die textlichen Festsetzungen und die Begründung sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Nach Abschluss dieses Bauleitplanverfahrens, wird der Flächennutzungsplan (bisher 94. Änderung des Flächennutzungsplans, Teil C (Am Rasenwege)) nachträglich im Wege einer Berichtigung angepasst.

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf und die Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Am Rasenwege" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die damit einhergehende Berichtigung des Flächennutzungsplans.
 
Als Anlagen Nr. VI bis XI zu diesem Beschluss sind die zeichnerischen Darstellungen, die textlichen Festsetzungen und die Begründung beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses werden.
 
Die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann somit durchgeführt werden.
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
stellv. Stadtverordnetenvorsteher zur Kenntnis
GBM zur weiteren Bearbeitung




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E-Mail: magistrat@rotenburg.de
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