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öffentlich


Interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Bebra und der Gemeinde Ronshausen als einheitlicher Standesamtsbezirk und der Stadt Rotenburg a. d. Fulda im Landkreis Hersfeld-Rotenburg;
hier: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bebra und der Gemeinde Ronshausen als einheitlicher Standesamtsbezirk "Standesamt Bebra" und der Stadt Rotenburg a. d. Fulda- Standesamt Rotenburg a. d. Fulda im Bereich - der Standesämter



Stellvertretender Ausschussvorsitzender Jens Schönewolf ruft den Tagesordnungspunkt auf und stellt auf Nachfrage fest, dass keine Wortmeldungen angezeigt werden.

Erläuterung

Die letzten Jahre, insbesondere die Corona-Akutzeiten haben gezeigt, dass es temporär zu gleichzeitigem Ausfall aller Standesbeamt*innen auf bei beiden Kooperationspartnern kommen kann. Das sind letztlich unhaltbare Situationen, die es in Zukunft zu vermeiden gilt. Auf Initiative der Standesbeamt*innen selbst kam es am 07.11.2023 zu einem sehr konstruktiven Arbeitsgespräch zwischen den Akteuren und man wurde sich sehr schnell einig über eine zukünftige gleichberechtigte Zusammenarbeit im Bereich der Standesämter.
Dieses Ansinnen soll nun durch eine Kooperationsvereinbarung formal umgesetzt werden. Jede Kooperationspartei (Einheitlicher Standesamtsbezirk Bebra/Ronshausen, Standesamt Rotenburg a. d. Fulda) bleibt dabei noch selbständig.
 
Kommunalrechtlich ist eine Zusammenarbeit zulässig und sogar gewollt. Die Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlungen und die Gemeindevertretung ist für diese Kooperationsvereinbarung erforderlich.
Arbeitsrechtlich stellt die Zusammenarbeit keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dar, weil die anfordernde Gemeinde/Stadt gegenüber den Beschäftigten keine Weisungsbefugnis hat. Die Anforderungen erfolgen über die jeweiligen Bürgermeister oder deren Vertreter*innen oder die jeweiligen büroleitenden Beamt*innen. Die abgebende Gemeinde/Stadt entscheidet, welche Beschäftigten die Aufgaben übernehmen.
Auch ist der wechselseitige Einsatz von Standesbeamt*innen durch Bestellung der jeweils anderen Kommune rechtlich möglich. Dies sieht § 1 Absatz 4 der hessischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes explizit vor.
 
Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist als Anlage diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
 
Der Personalrat ist zu beteiligen.
  

Beschluss
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
 
"Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Kooperations-vereinbarung zwischen der Stadt Bebra und der Gemeinde Ronshausen als einheitlicher Standesamtsbezirk "Standesamt Bebra" und der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Standesamt Rotenburg a. d. Fulda im Bereich der Standesämter zum 01.01.2024 zu. Die Kooperationsvereinbarung ist als Anlage Nr.: . diesem Protokoll beigefügt."
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
FD I.1 Standesamt zur Kenntnis




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