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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 "Wohnen am Campus" nach § 13 a BauGB für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda



Ausschussvorsitzender Jens Schönewolf ruft den Tagesordnungspunkt auf und begrüßt zu diesem Punkt Herrn Heumüller von der 3 H Projekt GmbH und Co KG, vom begleitenden Architekturbüro. Herr Heumüller stellt das Projekt "Wohnen am Campus" in einer Power-Point-Präsentation vor. Die Fragen des Ausschussmitgliedes Markus Vöckel sowie Stadtrat Volker Willing werden durch Herrn Heumüller beantwortet. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden werden keine weiteren Wortmeldungen hervorgebracht.
Hinweislich teilt der Ausschussvorsitzende Jens Schönewolf die Regelung des § 62 (4) HGO mit, nachdem an den Beratungen in Haupt- und Finanzausschuss nur Ausschussmitglieder sowie der Stadtverordnetenvorsteher teilnehmen können. Abschießend bedankt sich Ausschussvorsitzender Jens Schönewolf nochmals bei Herrn Heumüller für seine Ausführungen zu dem geplanten "Wohnen am Campus" und geht zur Beschlussfassung über.

Erläuterung

Die Sparkasse Hersfeld-Rotenburg hat in Verbindung mit dem Architekturbüro ZWO16 am 18.12.2023 im Rathaus ein neues Bauprojekt vorgestellt und mit Schreiben vom 29.12.2023 den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das nachfolgende Vorhaben gestellt:
 
Unmittelbar angrenzend an die Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in der "Josef-Durstewitz-Straße" in der Kernstadt sollen Wohneinheiten (je ca. 17m²) für 120 Studenten auf 4 Etagen entstehen. Als Baumaterial ist Holz im vorgefertigten Modulbau vorgesehen. Das Flachdach soll als maximale PV-Fläche genutzt werden.
 
          
Bild 1(Beispiel): Vormontage in der Firma                                Bild 2(Beispiel): Aufbau vor Ort
 
 
Durch eine aufgeständerte Bauweise sollen auf der untersten Etage (ebenerdig) ca. 60 Stellplätze entstehen.
 
Bild 3(Beispiel): unterste Etage als "Parkdeck"                                         
 
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 "Wohnen am Campus" nach § 13a BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung:             Rotenburg
Flur:                           24
Flurstücke:                26/3, 28/3 und 112
mit einer Gesamtfläche von 1.922 m².
 
Investor ist die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg mit Sitz in Bad Hersfeld.
 
Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich wird nach dem Satzungsbeschluss des hier aufgestellten Bebauungsplans lediglich berichtigt.

Beschluss
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
 
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 "Wohnen am Campus" nach § 13a BauGB für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda.
 
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 "Wohnen am Campus" nach § 13a BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung:             Rotenburg
Flur:                           24
Flurstücke:                26/3, 28/3 und 112
mit einer Gesamtfläche von 1.922 m².
 
Als Anlage Nr. ... zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses wird.
 
Das Bauleitplanverfahren kann somit durchgeführt und ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit dem Investor geschlossen werden."
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
BM zur weiteren Bearbeitung
Seniorenbeirat zur Kenntnis
Behindertenbeauftragter zur Kenntnis




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