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öffentlich


Vorlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes zu den Jahresabschlüssen 2019 bis 2021 nach § 113 HGO



Ausschussvorsitzender Jens Schönwolf ruft den Tagesordnungspunkt auf und stellt auf Nachfrage fest, dass keine Wortmeldungen angezeigt werden.
Erläuterung
 
Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Verwaltung mit Datum vom 21. Juli 2020 aufgestellt und vom Magistrat in seiner Sitzung am 5. August 2020 beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Bad Hersfeld-Rotenburg sowie die Unterrichtung in der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 10. September 2020.
 
Der Jahresabschluss 2020 wurde von der Verwaltung mit Datum vom 20. April 2021 aufgestellt und vom Magistrat in seiner Sitzung am 21. April 2021 beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Bad Hersfeld-Rotenburg sowie die Unterrichtung in der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 29. April 2021.
 
Der Jahresabschluss 2021 wurde von der Verwaltung mit Datum vom 13. April 2022 aufgestellt und vom Magistrat in seiner Sitzung am 20. April 2022 beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Bad Hersfeld-Rotenburg sowie die Unterrichtung in der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 28. April 2022.
 
Der Schlussbericht des RPA für die Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 mit Datum vom 4. Dezember 2023 ist bei der Verwaltung am 12. Dezember 2023 eingegangen (sh. Anlage).
 
Nach § 113 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) legt der Magistrat den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des RPA der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Damit entscheidet die Stadtverordnetenversammlung nach § 114 HGO über die Entlastung des Magistrats.
 
Der Magistrat kann zu den im Schlussbericht des RPA getroffenen Feststellungen eine Stellungnahme verfassen und der Stadtverordnetenversammlung vorlegen.
 
Im Schlussbericht des RPA wird dem Magistrat für die Rechnungsjahre 2019, 2020 und 2021 eine solide Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bescheinigt. Die Haushaltswirtschaft hat insgesamt den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprochen.
 
Die Anhänge und die Rechenschaftsberichte vermitteln jeweils eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Sie entsprechen nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen grundsätzlich den gesetzlichen Vorschriften.
 
Die Passivierung von Grabnutzungsgebühren gem. § 45 Abs. 2 GemHVO wurden in den Vermögensrechnungen 2017 und 2018 nicht vorgenommen.
 
Nach § 4 Abs. 2 GemHVO sollen in den Teilhaushalten Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung angegeben werden. Teilhaushalte wurden eingerichtet, Leistungsziele wurden allgemein formuliert. Entsprechende Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung wurden nicht festgelegt.
 
Die ertragswirksame Auflösung der pauschalen Investitionszuweisung in den Jahren 2020 und 2021 entspricht nicht der Jahresauflösung. Die Investitionszuweisung wurde nicht in einer Summe ertragsweise aufgelöst, sondern jeweils nach Buchung der quartalsweisen Zuführung. Ab dem Jahr 2022 wurde der Fehler wieder behoben.

Beschluss
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
 
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Grundlage des vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vorgelegten Schlussberichts vom 11.12.2023 die geprüften Jahresabschlüsse 2019, 2020 und 2021. Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für die Haushaltswirtschaft in den Rechnungsjahren 2019, 2020 und 2021 Entlastung erteilt."      

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
FB II zur weiteren Bearbeitung




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