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öffentlich


Finanzmanagement;
hier: Beschlussfassung einer Anlagerichtlinie



Ausschussvorsitzender Jens Schönewolf ruft den Tagesordnungspunkt auf und auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Jens Schönewolf werden keine Wortmeldungen hervorgebracht.

Erläuterung

Aus § 108 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ergibt sich die Verpflichtung der Kommune, im Rahmen der pfleglichen und wirtschaftlichen Verwaltung ihres Vermögens bei Geldanlagen auf ausreichende Sicherheit zu achten, wobei sie einen angemessenen Ertrag bringen soll. Dabei hat die Kommune finanzielle Risiken zu minimieren; spekulative Finanzgeschäfte sind verboten (§ 92 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGO). Einlagen sind nach § 92 Abs. 2 HGO und § 108 Abs. 2 HGO vereinbar, wenn die Kommunen sicherstellen, dass die Sicherheit Vorrang vor dem möglichen Ertrag hat. Dieser Grundsatz ist auch in Zeiten von Niedrig- und Negativzinsen zu beachten.
Einlagen von Kommunen werden seit dem 01. Oktober 2017 nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds bei Privatbanken geschützt. Die Einlagensicherungsinstrumente der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken bieten ebenfalls keinen Schutz für die Einlagen der öffentlichen Hand. Gleichwohl besteht hier durch die Institutssicherung ein geringeres Risiko.

Mit Erlass dieser Richtlinie erfüllt die Stadt Rotenburg a. d. Fulda ihre Pflicht nach Nr. 13 der Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29.05.2018 (StAnz. S. 787).
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 10.01.2024 die Anlagerichtlinie beschlossen.

Beschluss
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage Nr. .. beigefügte Anlagerichtlinie."

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Ausschussvorsitzender Jens Schönwolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
FB II zur weiteren Bearbeitung




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Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Marktplatz 15, 36199 Rotenburg a. d. Fulda
Tel.: 06623 / 933-01
E-Mail: magistrat@rotenburg.de
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