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Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024



Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes durch Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke erklärt der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Jens Schönewolf die einstimmige Annahmeempfehlung des Ausschusses.
Auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke werden zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen hervorgebracht.
Erläuterung
 
Die Festsetzung der Hebesätze in der Hebesatzsatzung sollte aus rechtlichen Gründen für jedes Haushaltsjahr beschlossen werden. Verwaltung und Magistrat werden daher für jedes Haushaltsjahr diesen Beschlusspunkt auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung bringen.
 
Ein Entwurf der Hebesatzsatzung ist in der Anlage beigefügt. Danach betragen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 675 v. H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer 370 v. H.

 

Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage Nr. IV zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltjahr 2024 in der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2024 empfohlenen Fassung mit Hebesätzen für die Grundsteuer A und B in Höhe von 675 v. H. sowie der Gewerbesteuer mit 370 v. H.. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
FD II.2 zur weiteren Bearbeitung




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