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öffentlich


Beratung und Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024



Erläuterung

Nach der Planung für das Jahr 2024 zeichnet sich ab, dass sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt kein Haushaltsausgleich erzielt werden kann. Der Haushaltsplan ist somit nicht genehmigungsfähig. Demnach wird ein Haushalssicherungskonzept gem. § 92 Abs. 5 i.V.m. § 92a Abs. 1 HGO für die Stadt Rotenburg erforderlich. Im Haushaltssicherungskonzept sind Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen zu treffen. Das Haushaltssicherungskonzept ist dem Haushaltsplanentwurf 2024 von Seite 306 bis 313 angefügt.
 
Dieses ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2024 vorzulegen. Nach der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht muss das Konsolidierungsziel, die dafür notwendigen Maßnahmen sowie der angestrebte Konsolidierungszeitraum festgelegt werden.
Das Ziel ist klar. Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich im Ergebnis- wie Finanzhaushalt muss wiederhergestellt werden. Der angestrebte Konsolidierungszeitraum bezieht sich in erster Linie auf den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2027.
Die Ursachen für die sich verschlechterte Finanzlage seit Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2023, in dem ein Haushaltsausgleich im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2026 prognostiziert wurde, sowie die Maßnahmen, die dazu führen sollen, den Haushaltsausgleich bis spätestens 2027 zu erreichen werden im Haushaltssicherungskonzept erläutert.

Beschluss zu TOP 12.
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das von der Verwaltung und dem Magistrat aufgestellte Haushaltssicherungskonzept mit den aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2024. Das Haushaltssicherungskonzept wurde gemeinsam mit dem Haushaltsplanentwurf 2024 sowie dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2027 am 07.12.2023 in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Des Weiteren ist das Haushaltssicherungskonzept als Anlage Nr. VII diesem TOP beigefügt und wird Bestandteil des Beschlusses.

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
6


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
FD II.2 zur weiteren Bearbeitung




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