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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB), der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB



Stellvertretender Ausschussvorsitzender Wilfried Roß ruft den Tagesordnungspunkt 5. auf und bittet aufgrund des Sachzusammenhanges darum, TOP 6. mit aufrufen zu dürfen, wogegen sich keinerlei Gegenrede seitens der Ausschussmitglieder erhebt.
Sodann ruft stellv. Ausschussvorsitzender Wilfried Roß die Tagesordnungspunkte 5. und 6. gemeinsam auf.
Auf Nachfrage des stellv. Ausschussvorsitzenden Wilfried Roß werden keine Wortmeldungen angezeigt.

Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda beschlossen.
 
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG erfolgte in dem Zeitraum vom 07.08.2023 bis zum 31.08.2023.
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauG in ihrer Sitzung am 07.12.2023 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs erfolgte in der HNA am 27.12.2023.
Die Offenlegung des Entwurfs dieses Bebauungsplanes erfolgte im Zeitraum vom 08.01.2024 bis 01.03.2024.
 
Eine Zusammenstellung der Verwaltung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda im Rahmen der Entwurfsoffenlage ist Bestandteil der Einladung zu diesem Tagungsordnungspunkt.
 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen keine Stellungnahmen vor. Die Frist der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 01.03.2024. Eine Abwägung der derzeit eingegangenen Stellungnahmen liegt dem Tagesordnungspunkt (bis Stand 22.02.2024) bei. Es ist jedoch zu erwarten, dass bis zum 01.03.2024 oder gar später noch relevante Stellungnahmen der Fachbehörden eingehen können. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, diese Stellungnahmen als Ergänzung in die Abwägung einzuarbeiten und umgehend im Ratsinformationssystem zur Vorbereitung für die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.03.2024 bzw.  die Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2024 zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht möglich ist, ist geplant, werden entsprechende Tischvorlagen in der jeweiligen Sitzung ausgelegt.
 

Beschluss
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
 
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG in der Form, wie sie sich aus den Zusammenfassungen der Verwaltung ergeben. Diese Zusammenstellung wird Gegenstand dieses Beschlusses und ist als Anlage Nr. .  diesem Protokoll beigefügt."
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Roß zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
BM zur weiteren Bearbeitung




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