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öffentlich


Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für PV-Freiflächenanlagen



Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen Vorsitzender Jens Schönewolf die einstimmige Annahmeempfehlung des Ausschusses.
Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke weist darauf hin, dass ihm ein Antrag der FDP-Fraktion vorliegt, der als Anlage-Nr. V diesem Protokoll beigefügt ist und gibt das Wort an die Antragstellerin weiter. Für die Antragstellerin begründet deren Fraktionsvorsitzender Marcus Weber den Antrag. An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich die Stadtverordneten Sebastian Münscher, Mario Knoch, Markus Vöckel und Wolfgang Ritter sowie Bürgermeister Christian Grunwald.
 
Auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke werden keine weiteren Wortmeldungen hervorgebracht.
 
Im Anschluss verliest Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke den um den FDP-Antrag erweiterten Beschlussvorschlag in der Fassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.10.2023 und lässt sodann in Gänze zu dem Tagesordnungspunkt abstimmen (Der Zusatz der FDP-Fraktion ist in kursiver Schrift im Beschluss aufgeführt).

Erläuterung

Laut Hessischem Energiegesetz sind Erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Weltweit ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien aufgrund des Klimawandels festzustellen.
In Puncto Wirtschaftsfaktor und Nachhaltigkeit werden jetzt weltweit neue Rahmenbedingungen für die Energie der Zukunft und somit der nachfolgenden Generationen geschaffen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist sich ihrer Verantwortung in dieser Angelegenheit bewusst und hat mit Grundsatzbeschluss über die Vorgehensweise zur Ermittlung und Überplanung geeigneter Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-Anlagen) auf dem Gebiet der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 24.09.2022 und der Verabschiedung des Rahmenkonzeptes für PV-Freiflächenanlagen vom 08.12.2022 die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Nach neuestem Stand der Erkenntnisse und weiteren Vorgaben durch die Regionalplanung beim Regierungspräsidium in Kassel wurde das Rahmenkonzept vom Dezember 2022 überarbeitet, erweitert und aktualisiert. Eine solche mögliche Vorgehensweise wurde aufgrund der sich rasch ändernden politischen und notwendigen Bedingungen bereits in den Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt vom Dezember 2022 mitgeteilt.
 
Auf dieser Grundlage wurden die "Vorrangflächen" des Beschlusses aus dem vergangenen Jahr noch einmal auf ihre Machbarkeit hin betrachtet. Der Grund hierfür ist, dass die damals ausgewiesenen 82ha Potentialflächen zwar die Vorgabe von 1% der Gemeindefläche in der Theorie erfüllen, in der Praxis aber nur aufgrund der nachfolgenden drei Faktoren umgesetzt werden können:
1.) Flächenverfügbarkeit
     > wenn der/die Antragssteller*In nicht gleichzeitig Eigentümer*In ist, muss diese/r
        zunächst überhaupt erst zustimmen
2.) Netzanschlussmöglichkeit
     > der/die Antragssteller*In muss im Vorfeld beim Energieversorger prüfen lassen,  
        ob eine Anschlussmöglichkeit vorhanden ist und
3.) Wirtschaftlichkeitsprüfung/-berechnung
     > der/die Antragsteller*In muss daraufhin prüfen, ob die Wirtschaftlichkeit für das
        geplante Vorhaben gegeben ist oder nicht
 
Auch wenn diese drei Faktoren zunächst keine Aufgaben der Verwaltung sind, sofern der/die Antragssteller*In ein/e private/r Investor*In ist/sind, so sind diese Grundlagen für den weiteren Ablauf der jeweiligen Angelegenheit bis zur späteren Umsetzung doch zwingend notwendig.
 
Das Ergebnis der neuerlichen Betrachtung der einzelnen Flächen im Gemarkungsgebiet der Stadt Rotenburg a. d. Fulda ist im Ergebnis ein sog. "Potenzialflächenpool", der ca. 3% der Gemarkungsfläche von Rotenburg beinhaltet und nun als Auswahl zur etwaigen Belegung mit Photovoltaikanlagen zur Verfügung steht. Wie von der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2022 beschlossen, sollen aber weiterhin nur ca. 1% tatsächlich mit Freiflächenanlagen belegt werden können!
 
Erweitert wurde das Rahmenkonzept aufgrund neuester Vorgaben der Regionalplanung des Regierungspräsidiums in Kassel. So sollen zukünftig Flächen 200m links und rechts von Bahnlinien mit mindestens 2 Gleisen als sog. "privilegierte Flächen" für das Aufstellen von PV-Freiflächenanlagen bereitgestellt werden. Innerhalb dieses Korridors von ca. 400m wird eine ohnehin schon hohe Störwirkung durch die Bahn (die gilt übrigens auch für Autobahnen) angenommen und so können auf diesen privilegierten Flächen Photovoltaikanlagen ohne Bauleitplanung, d. h. nur auf Grundlage eines genehmigten Bauantrages, aufgestellt werden. Allerdings müssen auch hier die im Rahmenkonzept dargestellten Ausschlusskriterien erfüllt sein. In diesem Korridor, der in Rotenburg von Ost nach West verläuft, könnten ca. 8ha der Fläche überplant werden.
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Fortschreibung des Regionalplans mit Neubewertung der Vorrangflächen eine nochmalige Überarbeitung der vorgelegten Planung nicht ausgeschlossen ist! Nach derzeitigen Kenntnissen der Verwaltung dauert diese Fortschreibung nach Aussage der Regionalplanung noch mindestens ein bis zwei Jahre. Bis dahin gilt der rechtskräftige "Regionalplan Nordhessen 2009" mit den dargestellten und in der Planung berücksichtigten "Vorrangflächen".
Gleiches gilt bei etwaigen Gesetzesänderungen, die nicht durch Abwägung bzw. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben oder unberücksichtigt gelassen werden können.  
Sollten die "1%-Belegung" der Potenzialflächen im Gemarkungsgebiet der Stadt Rotenburg a. d. Fulda allerdings bis zu etwaigen Gesetzesänderungen oder der Fortschreibung des Regionalplans über die von der Stadtverordnetenversammlung per Bauleitplanung gesichert sein, ist eine weitere Fortschreibung dieses aktualisierten Rahmenkonzeptes verzichtbar.
 
Maßnahmen, die eine direkte Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Rotenburg oder mit ihr verbundenen Gesellschaften vorsehen, sollen hierbei bevorzugt behandelt werden.


Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung des Rahmenkonzepts PV-Freiflächenanlagen mit einem Potenzialflächenpool von ca. 3% auf Grundlage der Erläuterungen und der beiden Karten "Rahmenkonzept PV-Freiflächenpotenzial der Stadt Rotenburg a. d. Fulda "Ausschlussflächen" sowie "Potenzialflächen", die Anlagen Nr. VI und VII dieses Beschlusses werden.
Bei Anträgen zur Erstellung "vorhabenbezogener Bebauungspläne" für PV-Freiflächenanlagen innerhalb des Stadtgebietes sind diese Flächenkataster als Grundlage zur Durchführung einer Bauleitplanung heranzuziehen.
Dabei soll weiterhin das Ziel 1%-Flächennutzung für PV-Anlagen eingehalten werden und ist durch die Verwaltung stetig bei neuen Anträgen zu prüfen.
 
Maßnahmen, die eine direkte Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Rotenburg oder mit ihr verbundenen Gesellschaften vorsehen, sollen hierbei bevorzugt behandelt werden.

 
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
1
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB'e (8x) zur Kenntnis




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Tel.: 06623 / 933-01
E-Mail: magistrat@rotenburg.de
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