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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Schwarzenhasel



Die Aussprache/Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt siehe TOP 8.

Erläuterung

Das Projekt "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg" ist ein weiterer kleiner Baustein in der Energiewende. Antragsteller und Vorhabenträger für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die J&J Projekt 05 UG, Rosenweg 5, 36199 Rotenburg an der Fulda.
Die Fläche, die für die Planung zur Verfügung steht, ist rund ca. 7,3 ha groß. Die Fläche wird nicht vollständig als Solarfläche genutzt. Der Baumbestand bleibt erhalten.
Die Errichtung der PV Freiflächenanlage mit Unterkonstruktion wird so geplant, dass eine Beweidung der Fläche durch Schafe möglich wird.
 
 
Die geplante Photovoltaik Freiflächenanlage, mit einer Leistung von ca. 8 Megawatt (MWp), soll errichtet werden, um Strom in das Mittelspannungsnetz der EAM Netz einzuspeisen.
 
 
Übersichtsplan mit Lage der geplanten "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg"
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.4 "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Schwarzenhasel umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung:             Schwarzenhasel
Flur:                           2
Flurstück:                  1, 2, 3, 78, 79, 111/4
Gesamtfläche:          73.588m²
 
 
Darstellung Geltungsbereich der geplanten "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg"
 
 
 
Aufsicht der geplanten "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg" mit Luftbild
 
 
Es ist vorgesehen, dass die Anlage nach dem Bau durch einen regionalen Eigentümer betrieben wird. Energiegenossenschaften, Bürgergesellschaften und lokale/regionale Versorger können die potenziellen Betreiber und Eigentümer für den Solarpark Kranichsberg sein.
Die Abnahme des Stroms kann auch über direkte Stromlieferverträge im Stadtgebiet erfolgen. Zukunftsfähige Konzepte, Geschäftsmodelle und deren Umsetzung können parallel entwickelt und vertraglich vorbereitet werden.
 
Direkter finanzieller Vorteil für die Stadt Rotenburg:
Nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz erhält die Kommune, in der eine Windkraftanlage oder PV-Freiflächenanlage installiert wird, 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde.
Die beantragte PV-Freiflächenanlage hat eine Leistung von 8.000.000 kWh p. a., dies bedeutet eine Einnahme von ca. 16.000,- € / Jahr für die Stadt.
 
Die Fläche ist Teil der Fläche 11 (siehe unten) aus dem Rahmenkonzept der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
 
 
Lage der geplanten "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg" im Rahmenkonzept der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
 
Da Bebauungspläne nur aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden dürfen, erfolgt im Parallelverfahren die 96. Änderung des Flächennutzungsplans, Teil A (Kranichsberg).
 

Beschluss
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie
folgt zu beschließen:
 
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Schwarzenhasel.
 
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "PV-Freiflächenanlage Kranichsberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Schwarzenhasel umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung:             Schwarzenhasel
Flur:                           2
Flurstück:                  1, 2, 3, 78, 79, 111/4
Gesamtfläche:          73.588m²
 
Als Anlage Nr. ... zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses wird.
 
Das Bauleitplanverfahren kann somit durchgeführt und ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden."
 
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB Schwarzenhasel zur Kenntnis




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