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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 PV-Freiflächenanlage "Erdkippe" in der Gemarkung Schwarzenhasel



Diskussion/Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt siehe TOP 16.

Erläuterung

Der schrittweise Ausbau der Stromproduktion durch Erneuerbare Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre. Hauptgründe sind die Reduzierung der CO2 Emissionen, eine Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus dem Ausland, und der Ausbau der Stromversorgung für den steigenden Strombedarf. Das Erreichen der notwendigen Ausbauziele ist eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Photovoltaik Freiflächenanlagen sind seit zwei Jahrzehnten bekannte und wichtige Stromerzeuger, die bereits einen erheblichen Beitrag zur Stromproduktion in Europa leisten. In Deutschland wurden im Jahr 2022 rund 11% des Stroms durch Photovoltaikanlagen erzeugt (Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien 3/2022). Auch in unserer Region gibt es seit vielen Jahren dezentrale PV Freiflächenanlagen wie z.B. in Braach, der Kernstadt und in Atzelrode.
 
Ein weiterer Beitrag der Stadt Rotenburg an der Fulda zur der Energiewende soll die PV-Freiflächenanlage "Erdkippe" in Schwarzenhasel werden. Die für die Planung nutzbare Fläche beträgt ca. 5 ha.
Als ehemaliges Abbaugebiet in Rekultivierung handelt es sich hier um eine sogenannte Konversionsfläche und ist als solche für PV-Freiflächenanlagen prädestiniert.
Die Fläche wird Teil des Rahmenkonzeptes der Stadt Rotenburg a. d. Fulda.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als "Fläche für Abgrabungen" ausgewiesen. Im Regionalplan ist sie ebenfalls als "Vorranggebiet Abbau" festgesetzt. Seit der Schließung der Ziegelei findet kein Abbau mehr statt. Zurzeit erfolgt durch die Eigentümerin der Fläche (Firma Helmut Beisheim) die Rekultivierung. Auch nach der Rekultivierung ist diese Fläche landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar und damit prädestiniert für die Nutzung als PV-Freiflächenanlagen.
Die Fläche ist weitestgehend Hanglage mit Ausrichtung nach Süd-, Südwest
 
Auszug aus dem Rahmenkonzept
Die Errichtung der PV Freiflächenanlage mit Unterkonstruktion wird so geplant, dass eine Beweidung der Fläche durch Schafe möglich wird.
 
 
Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlagen, mit einer Leistung von etwa 1,4 Megawatt (MWp) pro ha, soll errichtet werden, um Strom in das Mittelspannungsnetz der EAM einzuspeisen. Nach der derzeitigen Planung kann man mit einer jährlichen Stromproduktion von ca. 7.000 MWh (§ 6 Erneuerbaren Energie Gesetz) ausgehen. Diese Strommenge reicht aus, um ca. 1.300 Haushalte mit vier Personen mit Strom zu versorgen.
 
 
Übersichtsplan mit Lage der geplanten "PV-Freiflächenanlage "Erdkippe"
 
 
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 PV-Freiflächenanlage "Erdkippe" in der Gemarkung SChwarzenhasel der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung:             Schwarzenhasel
Flur:                           8
Flurstücke:                1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 103
Gesamtfläche:          73.681m².
 
 
 
 
 
Antragsteller und Vorhabenträger:
Thorsten & Rosemarie Ansorg GbR ist ein erfahrener PV-Projektbetreiber seit 2011. Die Firma betreibt erfolgreich seit Jahren bundesweit mehrere große PV-Freiflächen- und Dachanlagen. (Standorte in Hessen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen).
Die Abnahme des Stroms kann auch über direkte Stromlieferverträge im Stadtgebiet erfolgen. Zukunftsfähige Konzepte, Geschäftsmodelle und deren Umsetzung können parallel entwickelt und vertraglich vorbereitet werden.
 
Direkter finanzieller Vorteil für die Stadt Rotenburg:
Nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz erhält die Kommune, in der eine PV-Freiflächenanlage installiert wird 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde.
 
Rechenbeispiel für die geplante Anlage:
Leistung der Anlage:          ca. 7.000 MWh x 1000 = ca. 7.000.000 kWh/ Jahr
Jährliche Einnahme:          ca. 7.000.000 kWh 0,2 Cent = ca. 14.000,- € / Jahr.
 
Da Bebauungspläne nur aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden dürfen, erfolgt im Parallelverfahren die 100. Änderung des Flächennutzungsplans, Teil A (Erdkippe).
 

Beschluss
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie
folgt zu beschließen:
 
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 "PV-Freiflächenanlage Erdkippe" in der Gemarkung Schwarzenhasel.
 
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 "PV-Freiflächenanlage Erdkippe" in der Gemarkung Schwarzenhasel umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung:             Schwarzenhasel
Flur:                           8
Flurstücke:                1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 103
Gesamtfläche:          73.681m².
 
Als Anlage Nr. ... zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses wird.
 
Das Bauleitplanverfahren kann somit durchgeführt und ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden."
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
1


Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB Schwarzenhasel zur Kenntnis




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