zu TOP 18 TOP 19
öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 PV-Freiflächenanlage "Weihersberge" in der Gemarkung Erkshausen



Aussprache/Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt siehe TOP 18.

Erläuterung

Der schrittweise Ausbau der Stromproduktion durch Erneuerbare Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre. Hauptgründe sind die Reduzierung der CO2 Emissionen, eine Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus dem Ausland, und der Ausbau der Stromversorgung für den steigenden Strombedarf. Das Erreichen der notwendigen Ausbauziele ist eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Photovoltaik Freiflächenanlagen sind seit zwei Jahrzehnten bekannte und wichtige Stromerzeuger, die bereits einen erheblichen Beitrag zur Stromproduktion in Europa leisten. In Deutschland wurden im Jahr 2022 rund 11% des Stroms durch Photovoltaikanlagen erzeugt (Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien 3/2022). Auch in unserer Region gibt es seit vielen Jahren einige kleine dezentrale PV Freiflächenanlagen wie z.B. in Braach, der Kernstadt und in Atzelrode.
 
Ein weiterer kleiner Baustein der Energiewende soll der Solarpark "Weihersberge" in Erksausen werden. Die gesamte Fläche, die für die Planung zur Verfügung steht, ist rund ca. 1,4 ha groß und als Ackerland genutzt. Die Fläche ist weitestgehend eine Hanglage mit Ausrichtung nach Süd.
 
Die Fläche ist Teil der Fläche 16 (siehe unten) aus dem Rahmenkonzept der Stadt Rotenburg a. d. Fulda.
 
                   
Darstellung der Fläche 16 aus dem Rahmenkonzept

Die Errichtung der PV Freiflächenanlage mit Unterkonstruktion wird so geplant, dass eine Beweidung der Fläche durch Schafe möglich wird.
 
 
 
Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlagen, mit einer Leistung von etwa 2 Megawatt (MWp) pro ha, soll errichtet werden, um Strom in das Mittelspannungsnetz der EAM einzuspeisen. Nach der derzeitigen Planung kann man mit einer jährlichen Stromproduktion von ca. 2.000 MWh (§ 6 Erneuerbaren Energie Gesetz) ausgehen. Diese Strommenge reicht aus, um ca. 600 Haushalte mit vier Personen mit Strom zu versorgen.
 
 
Übersichtsplan mit Lage der geplanten "PV-Freiflächenanlage "Weihersberge"
 
 
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 PV-Freiflächenanlage "Weihersberge" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Erkshausen umfasst folgendes Grundstück:
 
 
Gemarkung:             Erkshausen
Flur:                           2
Flurstücke:                65
Gesamtfläche:          14.763 m².
 
  
 
 
Antragsteller und Vorhabenträger:
Thorsten & Rosemarie Ansorg GbR ist ein erfahrener PV-Projektbetreiber seit 2011. Die Firma betreibt erfolgreich seit Jahren bundesweit mehrere große PV-Freiflächen- und Dachanlagen. (Standorte in Hessen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen).
Die Abnahme des Stroms kann auch über direkte Stromlieferverträge im Stadtgebiet erfolgen. Zukunftsfähige Konzepte, Geschäftsmodelle und deren Umsetzung können parallel entwickelt und vertraglich vorbereitet werden.
 
Direkter finanzieller Vorteil für die Stadt Rotenburg:
Nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz erhält die Kommune, in der eine PV-Freiflächenanlage installiert wird 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde.
 
Rechenbeispiel für die geplante Anlage:
Leistung der Anlage:          ca. 2.000 MWh x 1000 = ca. 2.000.000 kWh/ Jahr
Jährliche Einnahme:          ca. 2.000.000 kWh 0,2 Cent = ca. 4.000,- € / Jahr.
 
Da Bebauungspläne nur aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden dürfen, erfolgt im Parallelverfahren die 102. Änderung des Flächennutzungsplans, Teil A (Weihersberge).
 

Beschluss
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie
folgt zu beschließen:
 
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 PV-Freiflächenanlage "Weihersberge" in der Gemarkung Erkshausen.
 
 
Gemarkung:             Erkshausen
Flur:                           2
Flurstücke:                65
Gesamtfläche:          14.763 m².
 
Als Anlage Nr. ... zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses wird.
 
Das Bauleitplanverfahren kann somit durchgeführt und ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden."
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
1


Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB Erkshausen zur Kenntnis




nach oben
Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Marktplatz 15, 36199 Rotenburg a. d. Fulda
Tel.: 06623 / 933-01
E-Mail: magistrat@rotenburg.de
Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Marktplatz 15 · 36199 Rotenburg a. d. Fulda · Tel.: 06623 / 933-01 · magistrat@rotenburg.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung