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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Schlachländer) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Erkshausen



Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet darum, TOP 17. aufgrund des Sachzusammenhanges mit aufrufen zu dürfen. Gegen diese Vorgehensweise erhebt sich keinerlei Einwand aus der Versammlung. Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft sodann die Tagesordnungspunkte 16. und 17. nacheinander auf.
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzende Jens Schönewolf die bei 1 Stimmenthaltung ergangenen einstimmigen Annahmeempfehlungen des Ausschusses zu beiden Tagesordnungspunkten.
Auf Nachfrage werden keine Wortmeldungen angezeigt.

Erläuterung

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung von ca. 2/3 der Fläche von "Fläche für die Landwirtschaft" in eine "Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage" wegen der geplanten Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Erkshausen.
Ca. 1/3 der Fläche bleibt weiterhin "Fläche für die Landwirtschaft"
 
Der Geltungsbereich der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Schlachländer) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung: Erkshausen
Flur: 4
Flurstück: 84
Gesamtfläche: 115.300m²
 
 
 
 
 
Hierfür wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 "PV Freiflächenanlage Schlachländer" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda aufgestellt und das Verfahren durchgeführt.

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Schlachländer) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit dem Ziel "Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage" und "Fläche für die Landwirtschaft".
 
Der Geltungsbereich der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Schlachländer) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung: Erkshausen
Flur: 4
Flurstück: 84
Gesamtfläche: 115.300m²
 
Als Anlage Nr. IX zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, diese Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.
 
Das Änderungsverfahren wird von einem Investor / Planungsträger durchgeführt.
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
5


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB Erkshausen zur Kenntnis




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Tel.: 06623 / 933-01
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