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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Erdkippe) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Schwarzenhasel



Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet darum, TOP 19. aufgrund des Sachzusammenhanges mit aufrufen zu dürfen. Gegen diese Vorgehensweise erhebt sich keinerlei Einwand aus der Versammlung.
Sodann ruft Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke die Tagesordnungspunkte 18. und 19. nacheinander auf.
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzender Jens Schönewolf die bei 1 Stimmenthaltung ergangenen einstimmigen Annahmeempfehlungen des Ausschusses zu beiden Tagesordnungspunkten.
Auf Nachfrage des Stadtverordnetenvorstehers Thomas Nölke werden keine Wortmeldungen angezeigt.

Erläuterung
 
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung der Fläche von "Fläche für Abgrabungen" in eine "Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage" wegen der geplanten Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Schwarzenhasel.
 
Der Geltungsbereich der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Erdkippe) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung: Schwarzenhasel
Flur: 8
Flurstück: 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 103
Gesamtfläche: 73.681m²
 
 
 
 
 
 
Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 "PV Freiflächenanlage Erdkippe" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda aufgestellt und das Verfahren durchgeführt.
 

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Erdkippe) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda mit dem Ziel "Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage" und "Fläche für die Landwirtschaft".
 
Der Geltungsbereich der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Erdkippe) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:
 
Gemarkung: Schwarzenhasel
Flur: 8
Flurstück: 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 103
Gesamtfläche: 73.681m²
 
Als Anlage Nr. XI zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, diese Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.
 
Das Änderungsverfahren wird von einem Investor / Planungsträger durchgeführt.
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB Schwarzenhasel zur Kenntnis




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