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öffentlich


Beratung und Beschlussfassung über das Nahmobilitätskonzept für die Stadt Rotenburg a. d. Fulda



Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Andreas Börner ruft den Tagesordnungspunkt auf und für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzender Jens Schönewolf die einstimmige Annahmeempfehlung des Ausschusses.
 
Auf Nachfrage des stellv. Stadtverordnetenvorstehers Andreas Börner werden keine Wortmeldungen angezeigt.


Erläuterung

Im Jahr 2021 hat die Stadt Rotenburg a. d Fulda die Erstellung eines Nahmobilitätskonzepts beauftragt. In einem solchen Konzept werden der aktuelle Zustand der Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr erfasst und Anpassungen und Verbesserungen erarbeitet. Mit der Erstellung beauftragt wurde die Firma Cooperative und Umwelt aus Kassel.
Die Erarbeitung und Erstellung des Konzepts ist nun abgeschlossen. Die Erstellung wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, der aus Mitarbeitern der Verwaltung, den Beiräten, der Polizei Hessen Mobil und Mitarbeitern der MER bestand. Für das Konzept wurde ein Netz der wichtigsten Routen für den Rad- und Fußverkehr erarbeitet. Dieses Routennetz wurde abgefahren und auf vorhandene Hindernisse und Schwächen analysiert. Im Anschluss wurden Maßnahmen für dieses geprüfte Netz erarbeitet und zusammengefasst. In 2 Bürgerbeteiligungsveranstaltungen wurde die Bevölkerung in den Prozess miteinbezogen und Rückmeldungen zu Schwachstellen im Verkehrsnetz und zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eingeholt und bearbeitet.
Das fertiggestellte Konzept wurde abschließend vom Arbeitskreis überprüft und ergänzt. Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 die Annahme des Konzepts empfohlen.

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Annahme des Nahmobilitätskonzepts.
Die Umsetzung des Konzepts soll durch einen Arbeitskreis sichergestellt werden. Der Arbeitskreis soll wie folgt zusammengesetzt werden:
  • Dem Bürgermeister oder einem Vertreter des Magistrats
  • Jeweils ein Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vorhandenen Fraktionen
  • Ein Vertreter der Straßenverkehrsbehörde
  • Ein Vertreter des Tiefbauamtes
  • Ein Vertreter der MER
  • Ein Vertreter des Seniorenbeirats
  • Ein Vertreter des ADFC
  • Ein sachkundiger Bürger
Die Koordination des Arbeitskreises soll durch die Fachdienstleitung des Fachdienstes II.1 erfolgen.
 
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
stellv. Stadtverordnetenvorsteher Börner zur Kenntnis
FD I.1 zur Kenntnis
FD II.1 zur weiteren Bearbeitung
FB III Tiefbauamt zur Kenntnis
MER zur Kenntnis
Seniorenbeirat zur Kenntnis
ADFC zur Kenntnis




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