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öffentlich


Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024



Stellvertretender Ausschussvorsitzender Jens Schönewolf weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt in die Haushaltsberatungen Januar/Februar 2024 vertagt wurde (siehe TOP2.).
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Erläuterung

Die Festsetzung der Hebesätze in der Hebesatzsatzung sollte aus rechtlichen Gründen für jedes Haushaltsjahr beschlossen werden. Verwaltung und Magistrat werden daher für jedes Haushaltsjahr diesen Beschlusspunkt auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung bringen.
Ein Entwurf der Hebesatzsatzung ist in der Anlage beigefügt. Danach betragen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B 675 v. H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer 370 v. H.
 

Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage Nr. . zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltjahr 2024 in der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Fassung mit Hebesätzen für die Grundsteuer A und B in Höhe von 675 v. H. sowie der Gewerbesteuer mit 370 v. H.. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen."
 

Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
FB II zur weiteren Bearbeitung




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