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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB), der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB



Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet aufgrund des Sachzusammenhanges darum, TOP 6. mit aufrufen zu dürfen, was keinerlei Widerspruch seitens der anwesenden Stadtverordneten erfährt. Sodann ruft Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke den Tagesordnungspunkt 5. und 6. gemeinsam auf.
Im Anschluss erklärt der stellv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Wilfried Roß die einstimmigen Annahmeempfehlungen zu beiden Tagesordnungspunkten. Wortmeldungen werden auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke nicht angezeigt.

Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda beschlossen.
 
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG erfolgte in dem Zeitraum vom 07.08.2023 bis zum 31.08.2023.
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauG in ihrer Sitzung am 07.12.2023 gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs erfolgte in der HNA am 27.12.2023.
Die Offenlegung des Entwurfs dieses Bebauungsplanes erfolgte im Zeitraum vom 08.01.2024 bis 01.03.2024.
 
Eine Zusammenstellung der Verwaltung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda im Rahmen der Entwurfsoffenlage ist Bestandteil der Einladung zu diesem Tagungsordnungspunkt.
 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen keine Stellungnahmen vor. Die Frist der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 01.03.2024. Eine Abwägung der derzeit eingegangenen Stellungnahmen liegt dem Tagesordnungspunkt (bis Stand 22.02.2024) bei. Es ist jedoch zu erwarten, dass bis zum 01.03.2024 oder gar später noch relevante Stellungnahmen der Fachbehörden eingehen können. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, diese Stellungnahmen als Ergänzung in die Abwägung einzuarbeiten und umgehend im Ratsinformationssystem zur Vorbereitung für die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 12.03.2024 bzw.  die Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2024 zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht möglich ist, ist geplant, werden entsprechende Tischvorlagen in der jeweiligen Sitzung ausgelegt.

 
 

Beschluss
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Rasenwege" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG in der Form, wie sie sich aus den Zusammenfassungen der Verwaltung ergeben. Diese Zusammenstellung wird Gegenstand dieses Beschlusses und ist als Anlage Nr. II diesem Protokoll beigefügt.
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
BM zur weiteren Bearbeitung




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