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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Parkplatz Borngasse/Untertor" für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda



Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet aufgrund des Sachzusammenhanges darum, TOP 8. mit aufrufen zu dürfen, was wiederum keinen Widerspruch der anwesenden Stadtverordneten erfährt.
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzender die einstimmigen Annahmeempfehlungen zu beiden Tagesordnungspunkten.
Sodann ruft Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke die Tagesordnungspunkte 7. und 8. einzeln auf. Auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke sind keine Wortmeldungen festzustellen.

Erläuterung
 
Der ALDI-Markt mit dem zughörigen Parkplatz in der Borngasse in Rotenburg soll in unmittelbarer Nähe neu und großflächiger gebaut werden. Hierzu hat die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt.

Der Aldi-Markt liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 11a "Parkplatz Borngasse/Untertor". Darin sind die Grundstücksflächen zum größten Teil als gemischte Bauflächen (MI) nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
 
Für den geplanten Neubau und die damit verbundene Erweiterung von ca. 687 m² auf nunmehr 1.050 m² Verkaufsfläche ist planungsrechtlich eine Änderung des bestehenden B-Planes notwendig, da großflächiger Einzelhandel (ab 800 m²) nur in einem Sondergebiet "Handel" nach § 11 Abs. 2 BauNVO zulässig ist.
 
Die Aufstellung des B-Plans dient der Stärkung der Innenentwicklung durch die Qualifizierung des Versorgungsstandortes. Daher kann die Aufstellung als B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB erfolgen. Die in einem solchen B-Plan zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 m². Somit kann die Aufstellung des B-Planes gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Das Verfahren wurde im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium Kassel abgestimmt. Der B-Plan soll als Angebotsbebauungsplan mit ergänzendem städtebaulichem Vertrag aufgestellt werden.
 
Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Der betroffenen Öffentlichkeit soll die Gelegenheit zur Stellungnahme durch die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eröffnet werden. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 2 beteiligt werden. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird bei der Aufstellung des B-Planes von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Innerhalb des rechtsgültigen Flächennutzungsplans ist der Plangeltungsbereich nicht als Sonderbaufläche dargestellt. Der aufzustellende B-Plan kann mit seiner beabsichtigten Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Durch die Aufstellung des B-Planes wird die geordnete, städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt (das Baugrundstück wird lediglich neu geordnet), die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Punkt 2 BauGB sind insofern erfüllt. Der B-Plan kann daher auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Nach Satzungsbeschluss über den B-Plans wird der Flächennutzungsplan über einen Berichtigungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung angepasst.

Der B-Plan kann somit als B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des B-Planes Nr. 11a "Parkplatz Borngasse/Untertor" umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung:             Rotenburg
Flur:                           28
Flurstücke:                139/28, 139/12, 139/18, 139/20, 139/21, 139/22, 139/23, 139/24
 
 

Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Parkplatz Borngasse/Untertor" für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren.
 
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Parkplatz Borngasse/Untertor" umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung:             Rotenburg
Flur:                           28
Flurstücke:                139/28, 139/12, 139/18, 139/20, 139/21, 139/22, 139/23, 139/24
 
 

Beschlussfassung

Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0


Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
BM zur weiteren Bearbeitung




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