Aufgrund des Sachzusammenhanges mit TOP 7. bittet stellv. Ausschussvorsitzender Jens Schönewolf darum, die Tagesordnungspunkte 6. und 7. gemeinsam behandeln zu dürfen, wogegen sich keinerlei Einwand der anwesenden Ausschussmitglieder erhebt.
Sodann ruft stellv. Ausschussvorsitzender Jens Schönewolf zunächst den Tagesordnungspunkt 6. und dann den Tagesordnungspunkt 7. auf. Nach Aufrufen der Tagesordnungspunkte stellt stellv. Ausschussvorsitzender Jens Schönewolf fest, dass keine Wortmeldungen hervorgebracht werden.
Erläuterung
Da ein Bebauungsplan aus einem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist für den im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 "Am Emanuelsberg II" eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Es ist vorgesehen, die bestehende "Gemeinbedarfsfläche" in eine "Wohnbaufläche" zu ändern.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 17.03.2023. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG erfolgte in dem Zeitraum 20.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023.
Die Beteiligung der Bürger zum Entwurf gem. § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG erfolgte in dem Zeitraum 03.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023.
Nach eingearbeiteten Änderungen kann der erneute Entwurf zur 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C (Emanuelsberg) für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda bestätigt werden und die erneute Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Die zeichnerischen Darstellungen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 89 "Am Emanuelsberg II" für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda durchgeführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den erneuten Entwurf und die Offenlegung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C (Emanuelsberg) für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda.
Als Anlagen Nr. ... zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung (ein Plan der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C (Emanuelsberg) für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda) und der Entwurf der Begründung sowie Umweltbericht beigefügt, diese Anlagen werden Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Magistrat und die Verwaltung erhalten den Auftrag, die Offenlegung durchzuführen."
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Verteiler
stellv. Ausschussvorsitzender Schönewolf zur Kenntnis
FD I.1 zur Wiedervorlage
GBM zur weiteren Bearbeitung