Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet darum, aufgrund des Sachzusammenhanges TOP 15. mit aufrufen zu dürfen, was keine Einwände erfährt. Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft die Tagesordnungspunkte 14. und 15. nacheinander auf.
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen stellv. Vorsitzende Jens Schönewolf die bei 1 Stimmenthaltung erfolgten einstimmigen Annahmeempfehlungen des Ausschusses zu beiden Tagesordnungspunkten.
Wortmeldungen werden auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke nicht angezeigt.
Erläuterung
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Seifertshausen. Im wirksamen Flächennutzungsplan, Teil A der Stadt Rotenburg a. d. Fulda ist die Fläche als "Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft" ausgewiesen. Diese soll in eine "Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage" umgewandelt und geändert werden.
Der Geltungsbereich der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Sandberg) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Seifertshausen umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Seifertshausen
Flur: 5
Flurstück: 13, 14, 19, 20, 25, 51, 53
Gesamtfläche: 60.000m²
Darstellung Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.3 "PV Freiflächenanlage Sandberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Seifertshausen aufgestellt und das Verfahren durchgeführt.
Weitere Informationen zur geplanten PV-Freiflächenanlage finden sich in den Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "PV Freiflächenanlage Sandberg" der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Seifertshausen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Sandberg) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Seifertshausen mit dem Ziel "Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage".
Der Geltungsbereich der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A (Sandberg) der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Gemarkung Seifertshausen umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Seifertshausen
Flur: 5
Flurstück: 13, 14, 19, 20, 25, 51, 53
Gesamtfläche: 60.000m²
Als Anlage Nr. VII zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, diese Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.
Das Änderungsverfahren wird von einem Investor / Planungsträger durchgeführt.
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 4 |
Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
GBM zur weiteren Bearbeitung
OB Seifertshausen zur Kenntnis