Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke ruft den Tagesordnungspunkt auf und für den Haupt- und Finanzausschuss erklärt dessen Vorsitzender Jens Schönewolf die einstimmige Annahmeempfehlung des Ausschusses. Auf Nachfrage von Stadtverordnetenvorsteher Thomas Nölke sind keine Wortmeldungen festzustellen.
Erläuterung
Die Sparkasse Hersfeld-Rotenburg hat in Verbindung mit dem Architekturbüro ZWO16 hat am 18.12.2023 im Rathaus ein neues Bauprojekt vorgestellt und mit Schreiben vom 29.12.2023 den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das nachfolgende Vorhaben gestellt:
Unmittelbar angrenzend an die Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in der "Josef-Durstewitz-Straße" in der Kernstadt sollen Wohneinheiten (je ca. 17m²) für 120 Studenten auf 4 Etagen entstehen. Als Baumaterial ist Holz im vorgefertigten Modulbau vorgesehen. Das Flachdach soll als maximale PV-Fläche genutzt werden.
Bild 1(Beispiel): Vormontage in der Firma Bild 2(Beispiel): Aufbau vor Ort
Durch eine aufgeständerte Bauweise sollen auf der untersten Etage (ebenerdig) ca. 60 Stellplätze entstehen.
Bild 3(Beispiel): unterste Etage als "Parkdeck"
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 "Wohnen am Campus" nach § 13a BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Rotenburg
Flur: 24
Flurstücke: 26/3, 28/3 und 112
mit einer Gesamtfläche von 1.922 m².
Investor ist die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg mit Sitz in Bad Hersfeld.
Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich wird nach dem Satzungsbeschluss des hier aufgestellten Bebauungsplans lediglich berichtigt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 "Wohnen am Campus" nach § 13a BauGB für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 "Wohnen am Campus" nach § 13a BauGB für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Rotenburg
Flur: 24
Flurstücke: 26/3, 28/3 und 112
mit einer Gesamtfläche von 1.922 m².
Als Anlage Nr. II zu diesem Beschluss ist eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches beigefügt, die hiermit Bestandteil dieses Beschlusses wird.
Das Bauleitplanverfahren kann somit durchgeführt und ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit dem Investor geschlossen werden.
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Verteiler
Stadtverordnetenvorsteher Nölke zur Kenntnis
BM zur weiteren Bearbeitung