Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogramms der Stadt Rotenburg a. d. Fulda für die Jahre 2019 - 2023
Erläuterung
Gemäß § 101 HGO i. V. mit § 9 der Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO - ist das fünfjährige Investitionsprogramm jährlich fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen. Die Verwaltung hat deshalb das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023 aufgestellt. Es ist auf den Seiten 145 bis 147 im Haushaltsplanentwurf 2020 abgedruckt. Der Magistrat hat den Entwurf am 11.12.2019 festgestellt. Das Gesamtprogramm ist bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019 ausgehändigt worden.
Beschluss zu TOP 17.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023 in der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Fassung unter Einbeziehung der in der heutigen Sitzung am 30.01.2020 gefassten Einzelbeschlüsse.
Das Investitionsprogramm ist diesem Protokoll als Anlage Nr. VIII beigefügt und wird somit Gegenstand dieses Beschlusses.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.